Lassen Sie sich von unserem Wildfruchttee ganzjährig verzaubern: Genießen Sie ihn in den Sommermonaten gern kalt als Durstlöscher und in den Wintermonaten als wohltuendes Heißgetränk.
Wichtige Information zum Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Seit Januar 2024 wird auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte eine Sonderabgabe erhoben welche Hersteller in den Einwegkunststofffonds einzahlen müssen. Das Einwegkunststofffondsgesetz, welches den Artikel 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzt, zielt darauf ab, Hersteller an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum zu beteiligen.
Für dieses Produkt beträgt die Sonderabgabe:
• 0,17 € (brutto) pro Stange mit 25 Bechern
• 3,40 € (brutto) pro Karton mit 500 Bechern
Inhalt:
Stange: 25 Becher
Karton: 20 Stangen (500 Becher)