Wichtige Information zum Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Seit Januar 2024 wird auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte eine Sonderabgabe erhoben welche Hersteller in den Einwegkunststofffonds einzahlen müssen. Das Einwegkunststofffondsgesetz, welches den Artikel 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzt, zielt darauf ab, Hersteller an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum zu beteiligen.
Für dieses Produkt beträgt die Sonderabgabe:
• 0,17 € (brutto) pro Stange mit 25 Bechern
• 3,40 € (brutto) pro Karton mit 500 Bechern
Zutaten:
Zucker, Magermilchpulver, Glukosesirup, Süßmolkenpulver, fettarmes Kakaopulver (7%), ganz gehärtetes Kokosfett, Kaffee-Extrakt (6%), Milcheiweiß, Speisesalz, Aromen (enthält Milcherzeugnisse), Stabilisator (E 340), Trennmittel (E 341), Süßungsmittel (E 955).
Nährwerte pro 100g:
Energie 1687 kJ / 400 kcal
Fett 7,2 g
davon gesättigte Fettsäuren: 6,7 g
Kohlenhydrate: 71,0 g
davon Zucker: 60,7 g
Eiweiß: 10,8 g
Salz: 0,85 g